Die Gemeinde Neuhaus hatte sich für den Weg der Selbstbestimmung entschlossen und nutzt die Möglichkeiten des Grundgesetzes, Artikel 28 Absatz2, sowie unsewre Rechtstraditionen.
http://conrebbi.wordpress.com/
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Die Gemeinde Neuhaus hatte sich für den Weg der Selbstbestimmung entschlossen und nutzt die Möglichkeiten des Grundgesetzes, Artikel 28 Absatz2, sowie unsewre Rechtstraditionen.
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