Das Parteiengesetz ist durch §§ 2, 15, 37 PartG ungültig, nichtig, grundrechtswidrig und macht aus den natürlich-freien Menschen juristische Personen, die keine Menschenrechte haben. Mehr Demokratie bedeutet mehr Unverantwortlichkeit und Abhängigkeit. Die Menschen verlieren ihre Rechte und werden zum Gegenstand des dinglichen Rechts.
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