Die Bundesrepublik hat kein eigenes Volk. Das Staatsangehörigkeitsgesetz wird unter Vorsatz, fälschlich als Staatsangehörigkeitsrecht bezeichnet. Es ist aber nur ein Gesetz und ist nicht identisch mit Nationalität. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die gesetzliche Mitgliedschaft oder Angehörigkeit einer juristischen Person zum deutschen Staat. Die Einbürgerung erfolgt nach Artikel 116 Grundgesetz. Die Menschen wissen nicht, daß Artikel […]
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