Der Teufel steckt im Grundgesetz: Der Art. 2
ACHTUNG: Dieses Video enthält Bilder, die für Kinder nicht geeignet sind (zwischen Minute 19:30 bis 20:00)!
Nach dem ideologischen Pflichtbekenntnis zu den Menschenrechten im Art.1 GG beginnen die eigentlichen „Grundrechte“ mit dem Recht auf Freiheit im Art. 2, der laut einem Kommentar zum GG „das Hauptfreiheitsrecht“ formuliert. Es lohnt sich also, diesen Artikel besonders sorgfältig zu untersuchen.
Tatsächlich stammt nämlich dieses „Recht auf Freiheit“ aus dem Schriftstück „Das neue Testament Satans“, 1901 erstmals veröffentlicht. Dort werden auch die satanisch-listigen Hintergedanken dieses „Rechtes“ erklärt. Damit gelingt also der direkte Nachweis, daß der Teufel tatsächlich im Grundgesetz steckt.
Warum kommen „Menschen“ in diesem angeblichen Menschenrecht gar nicht vor? Statt dessen ist nur von „seiner Persönlichkeit“ und nur von der „Freiheit der Person“ die Rede.
Was also ist eine „Persönlichkeit“ und was eine „Person“ im juristischen Sinne?
Und was ist überhaupt „Freiheit“? Welche Rolle spielt sie in dem Dreiklang der Franz. Revolution „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“, auf welchem ja die Menschenrechte beruhen, von welchen der Art. 1 GG spricht?
Diese und ähnliche Fragen werden in diesem Video untersucht. Den Abschluß bildet eine neutestamentlich fundierte Darlegung des Begriffes „Freiheit“.
(5)