Der Teufel steckt im Grundgesetz: Der Art. 1 (Menschenwürde, Menschenrechte)

„Niemand kann zwei Herren dienen“ (Matth. 6,24).
Was ist „die Menschenwürde“ und wie „unantastbar“ ist sie tatsächlich? Was beinhaltet eigentlich ein „Bekenntnis“ zu den Menschenrechten? Und was bedeutet es in der Wirklichkeit, daß die Menschenrechte die „Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ zu sein haben?
Warum sind „Menschenrechte“ individualistisch formuliert und wie wirkt sich das auf „das Volk“ und „die Nation“ aus?
Wiewohl der Art. 1 GG oberflächlich betrachtet gut klingt, enthält er eine Menge unverdaulicher Haken, die bei gründlicher Untersuchung zu der Erkenntnis führen, daß es sich bei den „Menschenrechten“ um eine fundamentalistisch-antichristliche Weltreligion handelt, die eigens dazu erfunden wurde, alle Gesetze GOTTES außer Kraft zu setzen.
Das Bonbon zum Schluß der Betrachtung: Der Geist der Französischen Revolution, von der ja die Menschenrechte übernommen wurden, kommt selbst zu Wort, und der spricht offen im Klartext. Trotzdem versteht man nicht was er sagt, wenn man es nicht in Bezug auf die Menschenrechte begreift. Der Art. 1 GG illustriert also mustergültig was der Geist der „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ in Wahrheit will.

Anmerkung für unsere „Freunde“ vom „Verfassungsschutz“: Echt „verfassungsfeindlich“ sind nicht die, die das Grundgesetz kritisieren oder ablehnen, sondern diejenigen, die das Zustandekommen einer Verfassung, die gemäß Art. 146 GG „in freier Entscheidung“ vom Deutschen Volk beschlossen wird und die Abschaffung des Grundgesetzes beinhaltet, verhindern! Seht also zu, daß nicht ihr selbst die größten Verfassungsfeinde und Feinde des Deutschen Volkes seid!

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