Auflösung der Elternrechte durch den Staat

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 11. September 2013: „Mit ihr
(der Schulpflicht) haben die Eltern hinzunehmen, dass der Staat als Bildungs- und Erziehungsträger im Umfang des schulischen Wirkungsfeldes an ihre Stelle tritt, womit ihre Möglichkeit, unmittelbar in eigener Person pädagogisch auf ihr Kind einzuwirken, auf den außerschulischen Bereich beschränkt wird.“ Mit diesem Entscheid wird auch das Grundrecht in Art. 6 Abs. 2 beschränkt, welches besagt, dass die Pflege und Erziehung der Kinder natürliches Recht der Eltern ist. Doch rundum greift das BVerwG in das elterliche Erziehungsrecht ein, das da lautet: „[…] es ist Sache der Eltern, ihren Kindern diejenige Überzeugung in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten. Dem entspricht das Recht, sie von Glaubensüberzeugungen fern zu halten, die den Eltern als falsch und schädlich erscheinen.“ In einer Zeit der immer früheren Einschulungen (in Berlin besteht z.B. die Schulpflicht ab fünf Jahren) und der steigenden Tendenz zu Ganztagsschulen stellt sich die dringende Frage: Wann bleibt den Eltern dann noch Zeit, ihren Kindern die
eigenen Werte weiterzugeben?

„Niemand schafft größeres Unrecht als der, der es in Form des Rechts begeht.“
Platon

Quellen/Links:
http://www.kultur-und-medien-online.b…
http://www.katholisches.info/2013/11/…

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Category: Die Gegenwart

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